Mit dem E-Scooter zur Arbeit – wie praktisch ist das?
Vielleicht kennen Sie dieses Gefühl schon, wenn Sie zum ersten Mal mit einem Elektroroller zur Arbeit kommen – dann sind Sie nicht allein. Manche Kollegen werden Sie höchstwahrscheinlich geheimnisvoll anlächeln und sich manchmal sogar über dieses Thema lustig machen.
Dabei ist der E-Scooter heute für viele das Vehikel, das sie auf den letzten Kilometern vom Bahnhof zur Arbeit bringt. E-Scooter spart viel Zeit und gibt Komfort.
Allerdings gibt es Dinge, an die man als E-Scooter-Fahrer früher oder später denkt. Bin ich bei einem Unfall mit meinem Elektroroller versichert? Kann ich meinen E-Scooter eigentlich bei der Arbeit laden?
Sicheres Fahren ist noch eine offene Frage
Seit kurzem sind E-Scooter endlich offiziell auf deutschen Straßen erlaubt. Es gibt jedoch einige Regeln, die Rollerfahrer auf öffentlichen Straßen beachten sollen.
Die Nutzung eines zugelassenen E-Scooters ist nur auf einem Radweg oder einer Straße erlaubt. Es besteht auch eine Versicherungspflicht.
Wie bei der normalen Autoversicherung gibt es auch für Elektroroller verschiedene Versicherungsarten. Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Das obligatorische Versicherungspaket umfasst die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer festen Versicherungssumme von 100 Millionen Euro.
Die Haftpflichtversicherung deckt jedoch nur selbstverschuldete Schäden des Unfallgegners ab. Was passiert, wenn der Besitzer des eScooters einen Sachschaden oder eine Verletzung erleidet?
Obwohl das Tragen eines Helms beim Fahren mit einem E-Scooter gesetzlich vorgeschrieben ist, schützt Sie dieser nicht zu 100% vor möglichen Verletzungen. Sie können sich aber auch für eine Unfallversicherung entscheiden.
Kann ich meinen E-Scooter bei der Arbeit aufladen?
Auf dem Rückweg einen E-Scooter in der Firma aufzuladen wäre sehr hilfreich. Viele Unternehmen haben bereits eine E-Bike-Ladestation vor Ort. Das Aufladen des E-Scooters im Büro wäre jedoch aus vielen Gründen unethisch.
Warnungen, Diebstahl und sogar Entlassungen sind Begriffe, die gegen Sie verwendet werden können. Aber können Sie wirklich von Ihrem Job gefeuert werden, wenn Sie etwa 25 Cent pro Tag verbrauchen? So einfach ist das nicht.
Das Landesarbeitsgericht verweist in einem solchen Fall darauf, dass man am Arbeitsplatz sein Handy aufladen darf. Dem problemlosen Aufladen des eScooters am Arbeitsplatz steht somit nichts mehr im Wege.
Es empfiehlt sich jedoch, das Thema Laden Ihres E-Scooter-Akkus am Arbeitsplatz direkt mit Ihrer Geschäftsleitung zu besprechen. Es reicht aus, hierfür nur eine mündliche Erlaubnis einzuholen.