Elektromotorräder in Deutschland – was Sie wissen sollten

Es ist eine Tatsache, dass Elektrofahrzeuge Teil des Lebens der Bundesbürger geworden sind. 2021 wurden in Deutschland fast 130% mehr E-Autos zugelassen als 2020.

Doch während große Autohersteller in einer Vielzahl von EV-Features konkurrieren, ist die Begeisterung für Elektromotorräder derzeit noch nicht so groß. Von allen 2021 in Deutschland zugelassenen Motorrädern machten Elektrofahrzeuge nur 1% aus.

Gleichzeitig bieten Hersteller wie KTM, Harley Davidson und Zero Motorcycles leistungsstarke Modelle an, die für umweltfreundlicheres, aber schnelles Fahren ausgelegt sind.

Wie viel kosten E-Motorräder in Deutschland?

Wer gerade die Anschaffung eines E-Motorrads plant, fragt sich höchstwahrscheinlich, wie viel dieses KFZ kostet? Leider führt das begrenzte Angebot an Elektromotorrädern dazu, dass Spitzenmodelle Preise zwischen 27.000 und 32.000 Euro erreichen können. Sie sind oft teurer als herkömmliche Motorräder.

Im unteren Preissegment ist alles viel einfacher: Es gibt Modelle ab 4.000 Euro für alle, die Umweltfreundlichkeit über Leistung und Höchstgeschwindigkeit schätzen.

Warum lohnt sich der Kauf eines E-Motorrads?

Der Preisvorteil von E-Motorrädern liegt in den Wartungskosten. Diese E-Fahrzeuge sind auf Dauer weniger anspruchsvoll. Dem Eigentümer entstehen also niedrigere Wartungskosten. Dadurch wird die Laufleistung durch geringeren Wartungsaufwand günstiger.
Hinzu kommt die Kfz-Steuerbefreiung, die für zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassene Elektrofahrzeuge gilt. Diese Steuerbefreiung gilt auch für den Kauf eines gebrauchten Elektromotorrads.

Welchen Führerschein benötigen Sie?

Auch für Elektromotorräder ist ein Führerschein erforderlich. Die Leistungsklasse bestimmt, welche Führerscheinklasse Sie benötigen:

  • Leistung von 11 kW/15 PS erfordert Führerscheinklasse A1 (ab 16)
  • 35 kW oder 48 PS – Führerscheinklasse A2 (ab 18)
  • Regulärer Motorradführerschein – Klasse A (ab 24 bei Direkteinstieg)

Ab Anfang 2020 dürfen A1-Motorräder mit einem Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 gefahren werden. Dies gilt nicht nur für gewöhnliche Leichtkrafträder, sondern auch für 125er Elektromotorräder, also E-Fahrzeuge mit einer maximalen Dauerleistung von 11 kW, was einem Hubraum von 125 ccm entspricht.

Dabei ist eine spezielle Umschulung nicht erforderlich. Der Umstieg auf elektrische Leichtkrafträder mit Führerschein der Klasse B dauert nur wenige Übungsstunden.